Sehr geehrte Eltern,
unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie muss auch die Einschulung bestimmten Einschränkungen unterliegen, die sich aus den Verordnungen zum Infektionsschutz ergeben.
- Daher ist in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske zu tragen.
- Wir bitten zudem um eine Voranmeldung, da wir die Anwesenheit dokumentieren müssen.
- Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Auf dem Schulhof ist dann eine Maske zu tragen, wenn man seinen Platz verlässt
Für diese Maßnahmen bitten wir um Ihr Verständnis.
Aufgrund verschiedener Nachfragen noch eine Erläuterung.
In §11 der Infektionsschutzverordnung steht unter Punkt
(8) An Veranstaltungen im Freien mit mehr als 750 zeitgleich anwesenden Personen dürfen nur Personen teilnehmen, die negativ getestet sind. An Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich anwesenden Personen dürfen nur Personen teilnehmen, die negativ getestet sind.
Hinweise, dass eine Genesung oder Impfung laut § 8 dieser Verordnung eine Testpflicht erübrigt, möchten wir noch ergänzen. Diese HInweise sind richtig, unsere Vorgaben sind aber diesbzezüglich anderslautend. Von der Sachlogik her gesehen: Wir alle haben inzwischen gelesen oder gehört, dass Geimpfte mutmaßlich ebenso innfektiös sein können wie Nichtgeimpfte. Eine zusätzliche Sicherheit schafft in dieser Situation ein Test. Aus Rücksichtnahme und Verantwortung anderen gegenüber empfehlen wir also dringend diese Testung, die man selbst durchführen oder durchführen lassen kann. Die Pandemie und die darauf aufsetzenden Verordnungen sind oft eine Zumutung und in der Gesamtwürdigung nicht immer kohärent. Eine Testung für ein einmaliges Ereignis wie eine Einschulung halten hingegen für leicht zumutbar und den Sinn für nachvollziehbar.
Die Lehrer und Erzieher der Schule haben sich übrigens auch dahingehend verständigt, sich - trotz Impfung - weiterhin selbst zu testen. Wir alle wollen keine Schulschließungen mehr riskieren.