• Die Namensfindung

    • Warum ein neuer Schulname?

      Der Berliner Senat verlangt bestimmte Betriebsgrößen für Schulen und gibt organisatorische Rahmenbedingungen vor, die im so genannten Schulentwicklungsplan dokumentiert sind. Diese Vorgaben können vor allem für kleinere Grundschulen in Randgebieten Berlins problematisch sein. Derartige Probleme hatte in der Vergangenheit die Platanengrundschule in Blankenfelde, deren Fortbestehen der Berliner Senat aufgrund der Einzügigkeit der Schule in Frage gestellt hatte. Die Zügigkeit einer Schule bezeichnet die Anzahl der Klassen in einer Jahrgangsstufe und nach dem Willen des Berliner Senats sollen Grundschulen mindestens zweizügig sein. Deshalb wurde die Platanengrundschule mit der „roten Schule“ in Französisch Buchholz als Filiale geführt. Dank einer Ausnahmegenehmigung durfte sie ab dem Schuljahr 2009/10 wieder als selbständige - einzügige - Schule betrieben werden, ohne auf die „rote Schule“ quasi angewiesen zu sein; diese kam zur „gelben Schule“.

      Aufgrund dieser Umstrukturierung und aufgrund von Auflagen für die Benennung von Schulen der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung musste für die Grundschule in Französisch-Buchholz mit den nunmehr zwei Standorten ein neuer Schulname gefunden werden. Auch ohne diese Auflagen würden ehrlicherweise wohl die meisten zustimmen, dass die bisherige Bezeichnung „33. Grundschule in Französisch-Buchholz“ tatsächlich in einen ansprechenderen Schulnamen geändert werden sollte.

       

      Kriterien für den Schulnamen

      1. Er sollte ein Bezug zu Französisch-Buchholz und insbesondere zu dessen hugenottischer Geschichte haben.
      2. Würde die Schule nach einer Persönlichkeit benannt, sollte diese ebenfalls einen Bezug zu Französisch-Buchholz haben oder noch besser: aus Französisch-Buchholz stammen.
      3. Die Schulen in Berlin werden oft nach männlichen Persönlichkeiten benannt, deshalb wäre die Benennung nach einer weiblichen Persönlichkeit zu begrüßen.
      4. Er sollte verständlich und leicht auszusprechen sein.
      5. Schüler und Elternsollen sich mit dem Schulnamen identifizieren und auseinandersetzen können.

       

       

      Projekttage - Der Weg zum Namen

      Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten, zu einem neuen Schulnamen zu kommen. Der einfachste ist, ihn einfach „von oben herab“ bestimmen zu lassen und alle müssen damit leben, ob er gefällt oder nicht – und zwar lange, denn Schulnamen werden im Regelfall für die Ewigkeit gewählt. Schule, Lehrer, Schüler- und Elternvertreter und unser Förderverein hatten sich entschlossen, alle Schüler in die Namensfindung einzubeziehen. Dazu haben sich fast 600 Schüler im März 2010 eine Woche lang in 38 Projekten mit Französisch-Buchholz, den Hugenotten und Frankreich beschäftigt. Neben dieser Themenvielfalt kam hinzu, dass bei den Projekten die üblichen Klassenstrukturen aufgehoben und sogar Jahrgänge miteinander gemischt wurden. Was die Schüler erlebt haben, darüber berichten die Newsletter.

      Am Ende der Projekttage kam eine ansehnliche Zahl an Vorschlägen heraus, über die dann die Schulkonferenz beraten hat. Die Schulkonferenz und unsere Schulbehörde im Bezirksamt Pankow dürfen eigentlich nach dem Schulgesetz über den endgültigen Schulnamen entscheiden. Die Schulkonferenz hatte aber beschlossen, dass alle Schüler entscheiden sollten. Dazu wurden von den vorgeschlagenen Namen drei ausgewählt und mit Hintergrundinformationen dazu auf einem Stimmzettel notiert. In den Klassen wurde dann gewählt. Dadurch lernten die Schüler auch, was es heißt, wählen zu dürfen und sich so an Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

       

       

      Das Ergebnis

      Mit fast 60 Prozent der Stimmen und damit mit einer deutlichen Mehrheit wählten die Schüler den Namen „Jean-Barez-Schule“. Diese Mehrheit bestand zudem jeweils im roten und im gelben Schulteil. Die Schulkonferenz hat sich mit dieser Wahl natürlich einverstanden erklärt. In der 35. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin am 7. Juli 2010 wurde die Benennung in den neuen Schulnamen beschlossen.

      Nun gilt es, mit dem neuen Schulnamen im wahrsten Sinne des Wortes zu leben. Der Name „Jeanne Barez“ erfüllt die Kriterien, die am neuen Schulnamen gestellt wurden. Darüber hinaus bietet er Gelegenheit, sich mit vielfältigen Themen zu beschäftigen. Da sind zum einen die Geschichte der Hugenotten und deren Bedeutung für Französisch-Buchholz. Anhand dessen können beispielsweise heute wieder aktuelle Aspekte der Migration und anhand der Familie Chodowiecki auch das besondere Verhältnis Deutschlands zu unseren Nachbarn Frankreich und Polen beleuchtet werden. Zum anderen ist es anhand des Schulnamens möglich, sich geistesgeschichtlich mit der Aufklärung zu befassen. Die Ideen der Aufklärung bleiben eine Zukunftsaufgabe, deren Dringlichkeit eher zunimmt als verblasst. Schließlich führt der Schulname zur Kunst und hier kommt dem Vermitteln künstlerischer Fähigkeiten in der Familie Chodowiecki fast schon ein Vorbildcharakter für die heutige Zeit zu.

       

      Jean (Marie) Barez

      Jeanne (Marie) Barez wurde am 8. Juli 1728 in Berlin geboren und starb dort am 1. Juni 1785; sie wurde 57 Jahre alt. Die Großeltern väterlicherseits, Jean Barez und Antoinette Rollet, sowie die Mutter, Jeanne Rollet, stammen aus der Region Champagne-Ardenne im Nordosten Frankreichs. Ihr Vater, wie der Großvater mit Namen Jean Barez, wurde in Amsterdam geboren. Großeltern und Eltern von Jeanne Barez waren Hugenotten. Hugenotten wurden etwa ab dem Jahr 1520 wegen ihres protestantischen - stark von der Lehre Johannes Calvins beeinflussten - Glaubens im katholisch beherrschten und verwalteten Frankreich verfolgt, unterdrückt und ermordet.

      Die Ausbreitung des reformierten Glaubens nötigte alle Staaten in Europa, sich mit der Religionsfrage auseinanderzusetzen, aber in Frankreich spitzten sich die Auseinandersetzungen aufgrund der zentralisierten Staatsstruktur besonders zu. Ein Nebeneinander der Konfessionen war dort nur zeitweise im 16. Jahrhundert möglich. Nach der so genannten Bartholomäusnacht, der Nacht zum 24. August 1572, in der Führer der Hugenotten zusammen mit Tausenden von Glaubensgenossen ermordet wurden, gingen die Religionskämpfe weiter bis den Hugenotten 1598 vom französischen König Heinrich IV. Rechtssicherheit garantiert wurde. 

      Doch im Jahr 1685 beendete der „Sonnenkönig“ Ludwig XIV. die religiöse Toleranz getreu der Formel „un roi, une loi, une foi“ (Ein König, ein Gesetz, ein Glaube). In den anderen - meist zerstückelten - Staaten wie beispielsweise im damaligen Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, wo eine einheitliche Religion auf Reichsebene nicht durchsetzbar war, wurden obrigkeitliche Bestimmungen der Religion durch zwei Rechtsprinzipen relativiert: Zum einen galt das „cuius regio, eius religio“ (lateinisch für: wessen Gebiet, dessen Religion), das besagt, dass der Herrscher eines Landes berechtigt ist, die Religion für dessen Bewohner vorzugeben. Zum anderen konnten Untertanen, die nicht der Konfession des Landesherrn folgen wollten, in Begleitung ihrer Familie und unter Mitnahme ihres Eigentums auswandern. Die Untertanen hatten somit das Recht, einem erzwungenen Konfessionswechsel auszuweichen.

      Zwar hatten es die Protestanten auch in diesen Staaten schwer, jedoch blieb den Hugenotten in dem in einer permanenten Staatskrise befindlichen Frankreich oft nur die Flucht zur Rettung. Trotz schwerster Strafandrohungen und dem Verbot der Auswanderung flohen ungefähr 200.000 Hugenotten in Nachbarländer und alle Welt, davon 40.000 bis 50.000 nach Deutschland. Von den nach Deutschland geflüchteten Hugenotten ließ sich etwa die Hälfte in Brandenburg-Preußen nieder, wo der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg ihnen mit dem Edikt von Potsdam besondere Privilegien gewährte. Der Kurfürst, der im Gegensatz zur evangelisch-lutherischen Bevölkerungsmehrheit Brandenburgs selbst calvinistischen Glaubens war, bot seinen in Frankreich wegen ihrer Religion verfolgten protestantischen Glaubensgenossen freie und sichere Niederlassung an. Den Flüchtlingen wurden großzügige Privilegien gewährt, u. a. Befreiung von Steuern und Zöllen, Subventionen für Wirtschaftsunternehmen und Bezahlung der Pfarrer durch das Fürstentum. Etwa 20.000 Menschen folgten dem Angebot Brandenburgs. Das Edikt trug dazu bei, die Wirtschaft des im Dreißigjährigen Krieg zerstörten Brandenburgs zu beleben und legte damit den Grundstein für die Erstarkung Brandenburg-Preußens. Gesucht wurden vor allem mittellose, aber arbeitsame, handwerklich und kaufmännisch qualifizierte Einwanderer. 

      Dies mag auch die Großeltern und Eltern von Jeanne Barez bewogen haben, nach Berlin zu ziehen. Denn Großvater und Vater waren hochspezialisierte Handwerker. Der Großvater war Beuteltuchweber. Beuteltuch war Gewebe aus Wolle oder Seidengaze und wurde in Mühlen zum Sieben von Mehl eingesetzt. Die Anfertigung von Beuteltuch bedurfte großer Sorgfalt und einer geschickten Hand. Nicht jeder Müller konnte sich die Mehlreinigung und erst recht nicht jeder konnte sich gereinigtes Mehl leisten. Der Vater war Gold- und Seidensticker. Nur sehr reiche Kunden konnten sich Kleidung aus der teuer eingeführten Seide leisten, die der Seidensticker mit Goldfäden oder Perlen bestickte. So lieferte Jean Barez zum Beispiel weiß und golden bestickte Strumpfhalter für die Brautausstattung der Prinzessin Luise Ulrike von Preußen, die im Jahr 1744 den späteren König Adolf Friedrich von Schweden heiratete. 

    • Kontakt

      • Jeanne-Barez-Schule (Grundschule), Hauptstraße 66, Berlin
      • 030-47498931 (Sekretariat Hauptstr. 66)
      • 030-4742931 (Schulteil Berliner Str. 19)
      • Hauptstr. 66, 13127 Berlin Germany
      • Schulträger: Bezirksamt Pankow von Berlin vertreten durch: Jörn Pasternak, Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Kultur (BzStRin SchulSpKult) Internet: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksamt/dominique-kroessin/
      • Regionale Schulaufsicht: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Außenstelle Pankow Leitung: Susanne Füllgraf Internet: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulaufsicht/
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