Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz (SK), so das Schulgesetz für das Land Berlin, ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal.
Die Schulkonferenz hat recht umfangreiche und vielfältige Aufgaben sowie einige Entscheidungs- und Anhörungsrechte. Ihr gehören der Schulleiter, Vertreter der Lehrer, Eltern und Schüler der 5. und 6. Klasse sowie eine nicht der Schule angehörende Person an. Näheres regelt das Schulgesetz für das Land Berlin (§ 75 ff. SchulG).
Noch nicht genehmigte Protokolle
- Protokoll der 1. Schulkonferenz im Schuljahr 2017/18Vorläufiger Entwurf
Genehmigte Protokolle