Corona Pandemie-Prävention (Update 11.6.)
Die vom Berliner Senat am 13.3.20 verordnete Schließung der allgemeinbildenden Schulen wird weiterhin Schritt für Schritt aufgehoben.
Nachdem nunmehr alle Klassen in irgendeiner Weise wieder in die Schule geholt werden, wird auch die Notbetreuung bald aufgehoben.
- Die Notbetreuung für die Kinder der Eltern, die zu den systemrelevanten Berufsgruppen gehören, wird weiterhin angeboten, jedoch nur bis zum Ende des Schuljahres. Eine Liste, die ab dem 27.4.20 gültig ist, verlinken wir hier: (liste-der-anspruchsberechtigten-berufe-gueltig-27-04-2020-1.pdf) Eine ergänzende Förderung und Betreuung im offenen Ganztagsbetrieb (Hort) findet weiterhin nicht statt.
- Die Notbetreuung endet mit Beginn der Sommerferien und die reguläre Hortbetreuung setzt wieder ein. An der Ferienbetreuung können alle Kinder mit einem entsprechenden Bedarfsbescheid teilnehmen. Die Elternkostenbeteiligung wird ab dem 1.7.20 wieder erhoben. (https://www.rbb24.de/content/rbb/r24/panorama/thema/2020/coronavirus/).
- Das Angebot der Sommerschule richtet sich an Eltern und Kinder (der Klassenstufe 1 und 2), die nach dem BuT-Gesetz anspruchsberechtigt sind und von den Lehrkräften für eine Teilnahme vorgeschlagen werden. Würden in Ausnahmefällen derartige Kriterien vorliegen, so würden die betroffenen Eltern darüber informiert.
- Der Regelbetrieb der Schulen soll mit Beginn des Schuljahres wieder vollständig hergestellt werden. Damit sind auch die Einschulungsfeiern gesichert (https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse).
Nach wie vor gilt die Pandemieverordung und insbesonders für die Schulen der Hygieneplan.
Eine Freistellung vom Schulbesuch ist möglich für Schüler, die einem erhöhten Risiko eines Krankheitsverlaufes im Falle einer Infektion ausgesetzt sind oder bei denen zuhause ein Familienmitglied einem solchen Risiko ausgesetzt ist. Sollte dies der Fall sein, bitten wir um Mitteilung und um Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Natürlich gelten nach wie vor besondere Hygienerichtlinien.
- Diese basieren insbesondere auf dem Musterhygieneplan für die Schulen Berlins, der u.a. vorsieht
- eine Abstandsregelung von 1,50 m (im Klassenraum, auf dem Schulhof, beim Essen);
- Grundsätze für das Reinigen für jeden Einzelnen und für die Reinigungsfirmen;
- und die Absage/Einschränkung bestimmter Unterrichtsformen (Chor, Theater, Sport).
( Link zum Hygieneplan: 20200423_hygieneplan_a4_final.pdf)