• Bericht über die 1. Sitzung des Schülerparlaments

      • Am 13. November 2012 fand die Gründungssitzung des Schülerparlaments im Nawi-Raum des roten Schulteils statt. Den Auftakt machte die Schulleitung mit einer Begrüßung aller Teilnehmer, die sich sodann erst einmal vorstellten. Wie in Gründungssitzungen üblich wurden dann erste Regeln für die Arbeit des Schülerparlamentes erörtert. Ein Entwurf einer Geschäftsordnung diente als Vorschlag und erste Orientierung.

        Im Regelfall steht allen demokratisch gebildeten Personenvereinigungen ein Vorstand vor. Dieses Leitungsorgan vertritt die Personenvereinigung nach außen (z. B. gegenüber der Schulleitung oder den Elternvertretern) und ist nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut (z. B. mit der Organisation und Durchführung von Sitzungen). Und ein weiteres wichtiges Kennzeichen dafür, dass das Schülerparlament demokratisch ist, ist die Wahl des Vorstandes. Zunächst war ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende zu wählen. Die Wahl fiel mehrheitlich auf Vanessa. Nachdem Vanessa die Wahl annahm, leitete sie von da an die Sitzung. Bevor die nächsten Vorstandsposten gewählt wurden, verständigten sich die Sitzungsteilnehmer darauf, wie die Gesamtelternvertretung, der Förderverein und andere schulische Gremien auf eine Vertretung beider Schulteile im Vorstand achten zu wollen. Als stellvertretende Vorsitzende wurde dann Johanna gewählt.

        Nach der Wahl der Führung klärten die "Parlamentarier" eine weitere Verfahrensfrage, nämlich wer die Sitzungen protokolliert. Ein Protokoll ist insofern wichtig, als nachlesbar festgehalten werden soll, was das Schülerparlament diskutiert und beschlossen hat. Das Protokoll einer Sitzung wird dann in der darauf folgenden Sitzung genehmigt. Die Protokollierung ist mitunter mühsam, weil das Diskutierte und Beschlossene richtig und vollständig aufzuschreiben ist. Die Sitzungsteilnehmer beschlossen mehrheitlich, dass es einen festen Protokollanten nicht geben soll.

        Als Zeitnehmer wurde daraufhin Philipp und als Pressesprecherin Inga gewählt. Auf Leon fiel dann die Wahl zum Textschreiber, der nach Absprache mit der Vorsitzenden für das Verfassen von Einladungen zuständig ist. Als Kassenwart wurde Max gewählt. Schließlich beschloss das Schülerparlament einen vierteljährlichen Sitzungsturnus, aber bei Bedarf will es auch zu Sondersitzungen einladen.

        Nach diesem Auftakt blieb noch Zeit, erste Themen für die Diskussion zu sammeln und zu diskutieren. Dies waren der Zustand der Toiletten im Hinterhaus des roten Schulteils, der Gestank im BK-Raum (gelb) und fehlende Spiegel in den Toiletten des Hauptgebäudes im gelben Schulteil. Frau Krull wies auf die bevorstehende Renovierung der Toiletten hin und Herr Emrich sagte, das Abluftrohr im BK-Raum sei schon bekannt, dies solle dem Bezirksamt gemeldet werden. Das Schülerparlament will diese Themen in der nächsten Sitzung aufgreifen, sollten die Probleme bis dahin nicht gelöst sein. Ein weiteres Thema war die Handy-Nutzung in der Schule. Das Schülerparlament hat Vor- und Nachteile einer Nutzung diskutiert und Probleme einer Freigabe bzw. auch eines kompletten Verbots benannt. In der nächsten Sitzung soll dieses Thema noch einmal aufgegriffen werden.

        Das Konzept

        Ein Schülerparlament für die Jeanne-Barez-Schule

        Im September 2012 haben die Gesamtkonferenz und die Schulkonferenz beschlossen, die Einrichtung eines Schülerparlaments zu unterstützen. Hier steht das Konzept dafür, auf dessen Basis die Beschlüsse erfolgten.
         

        1. Bisherige Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler


        Die Jeanne-Barez-Schule hat sehr gute Erfahrungen damit gemacht, die Schülerinnen und Schüler über die im Schulgesetz für sie vorgesehenen Beratungs- und Entscheidungsgremien hinaus in bestimmte Entscheidungs- und Willenbildungsprozesse einzubinden. Ein anschauliches Beispiel dafür ist die Wahl des Schulnamens im Rahmen eines Projekts im Jahr 2010. Die Namensgebung für die Schule ist nach dem Schulgesetz der Schulkonferenz vorbehalten (im Einvernehmen mit der Schulbehörde), aber die Schulkonferenz und alle anderen Gremien kamen überein, dass die Schülerinnen und Schüler Vorschläge selbst erarbeiten und darüber mehrheitlich in den Klassen abstimmen sollten. Die Schulkonferenz ist dem Abstimmungsergebnis gefolgt.

        Eine Erkenntnis dieses Projekts war, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Ideen und Interessen mit Erwachsenen offen vortragen und aushandeln können, vorausgesetzt die Erwachsenen zeigen sich offen für die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler und bemühen sich ernsthaft um eine Realisierung ihrer Interessen. Eine weitere Erkenntnis war, dass die Identifikation der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Schule gestärkt werden und sich ein Verantwortungsbewusstsein für die Schule entwickeln kann. Die Schule wird nicht nur als Bildungs-, sondern als Lebensort begriffen, dessen Regeln für ein Miteinanderleben die Schülerinnen und Schüler mitgestalten wollen. Dies zeigte sich auch im Toilettenprojekt, dessen Ziel saubere und funktionsfähige Schultoiletten waren. Hier haben die Schülerinnen und Schüler verbindliche Regeln für sich selbst aufgestellt und dabei erfahren können, dass manchmal allein der Dialog zur Durchsetzung von Verhaltensweisen und Umgangsformen nicht genügt.

         

        1. Einrichtung eines Schülerparlaments


        Eine Weiterentwicklung dieser demokratischen Beteiligungskultur soll dem pädagogischen Ziel dienen, Kindern eine verantwortliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben näher zu bringen und sie zu selbstständig und verantwortlich handelnden Menschen zu erziehen. Geeignet dafür ist die Einrichtung eines Schülerparlaments, in dem die Schülerinnen und Schüler erleben können, dass demokratische Teilhabe sowohl Recht als auch Pflicht ist. Beides, Rechte und Pflichten werden in der Erwachsenwelt weder ausgewogen noch mehrheitlich wahrgenommen. Dennoch gibt der Anspruch demokratischer Teilhabe von Menschen und demokratischer Legitimation von Entscheidungen allen Beteiligten eine Orientierung und eine gemeinsame ethische Grundlage.

        Konkret sollen das Erfahren von selbstbestimmtem Handeln, die Befähigung zur Artikulation eigener Interessen, die Stärkung der Ich-Kompetenz, die Ausbildung von Sozialkompetenz und Toleranz, die Ausbildung von Kritik- und Kommunikationsfähigkeit, die Entwicklung von Zivilcourage und die Bereitschaft zur Verantwortung auch für andere der Schülerinnen und Schüler aktiviert werden. Schule und Lehrkräfte sollen wiederum Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitwirkung in der Schule und im Unterricht erkennen und nutzen können.

         

        1. Voraussetzungen und Zielsetzung


        Voraussetzungen für ein Funktionieren des Schülerparlaments sind:

        • Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig.
        • Das Schülerparlament organisiert sich selbst und ist eigenständig, erfährt aber Unterstützung und Hilfe als Angebot der Schule und Lehrkräfte.
        • Grundlagen der Organisation sind demokratische Prinzipien. Zum demokratischen und friedfertigen Miteinander gehören die Freiheit der Meinungsäußerung, die Gleichheit aller Schülerinnen und Schüler, der Respekt vor Mehrheitsentscheidungen und Toleranz gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern und ihren Meinungen.
        • Die Arbeit des Schülerparlaments ist transparent, d. h. Einladungen zu Parlamentssitzungen und Protokolle über die Sitzungen werden sichtbar für alle Schülerinnen und Schüler ausgehangen.
        • Die Schülerinnen und Schüler werden ernst genommen. Vor allem die Entscheidungsträger müssen sich ernsthaft mit den Interessen und Anliegen auseinandersetzen, dürfen aber zugleich keine falschen Hoffnungen erwecken.
        • Eine ernsthafte Beteiligung erfordert eine kommunikative Kompetenz seitens der Schülerinnen und Schüler. Dazu gehört, aktiv und konstruktiv mit den Entscheidungs- und Konfliktfeldern im Gespräch umgehen zu können. Deshalb muss es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, dies unter Beweis stellen zu können.
        • Die Partizipation von Kindern setzt eine hohe Kooperationskompetenz voraus. Es muss eine Bereitschaft erzeugt werden, gemeinsam neue Wege einzuschlagen und mögliche Grenzen zu überwinden.
        • Die Entscheidungsträger stellen sich auch dann dem Gespräch, wenn Vorschläge der Schülerinnen und Schüler nur teilweise oder gar nicht umgesetzt werden.



        Im Schülerparlament erfahren die Schülerinnen und Schüler anhand von realen Problemen, Vorhaben und Fragestellungen, welche Möglichkeiten und Chancen, aber auch Schwierigkeiten und Grenzen sich durch das Recht zur Mitbestimmung und Mitgestaltung ergeben können. Ziel ist es, im Anschluss an die Beratungen im Schülerparlament den schulrechtlichen Beratungs- und Entscheidungsgremien mit konkreten Vorschlägen, Ideen oder Stellungnahmen zuzuarbeiten. Dazu sollen die Gesamtkonferenz und die Schulkonferenz die Einrichtung eines Schülerparlaments billigen und zudem beschließen, die Zuarbeit des Schülerparlaments in ihrer Arbeit angemessen berücksichtigen zu wollen.
         

        1. Beispiele für die Arbeit des Schülerparlaments


        Die im Schülerparlament zu behandelnden Themen können sich an den Themen der anderen Gremien wie die Gesamtkonferenz, die Gesamtelternvertretung oder die Schulkonferenz, aber auch des Fördervereins der Schule orientieren. Das sind zum Beispiel Projektwochen und -tage, Schulfeste, der Flohmarkt, der Lampionumzug, Regeln für die Toilettenbenutzung, die Gestaltung des Schul- und Pausenhofes, der Tag der offenen Tür. Das Schülerparlament kann mit Preisverleihungen und –übergaben, der Führung durchs Schulgebäude oder der Präsentation von Arbeitsergebnissen im Schulgebäude betraut werden. Insbesondere kann das Schülerparlament Ideen und Vorschläge oder auch Sorgen und Kritik der Schülerinnen und Schüler in den Klassen aufgreifen.
         

        1. Zusammensetzung, Organisationsrahmen und Auftakt


        Das Schülerparlament setzt sich aus den jeweiligen Klassensprechern und Klassensprecherinnen der Jahrgänge 3-6 aus beiden Schulteilen zusammen. Entsprechend der Arbeit der anderen schulischen Gremien soll sich durch die Zusammensetzung aus beiden Schulteilen auch das Schülerparlament bewusst sein, dass die beiden Schulteile der Jeanne-Barez-Schule gleichberechtigt zusammenwirken.

        Angedacht ist, dass sich das Schülerparlament alle vier bis sechs Wochen für ca. 1 Stunde trifft. Im Anschluss, d.h. in der Regel am Folgetag müssen die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen ihrer Klasse ausreichend Zeit zur Verfügung stellen, damit die Klassensprecher und Klassensprecherinnen über die Parlamentssitzungen berichten können und innerhalb der Klasse im Klassenrat darüber gesprochen werden kann. Dabei sammeln die Klassensprecher und Klassensprecherinnen auch Ideen und Vorschläge für die nächsten Sitzungen des Schülerparlaments und bringen diese dort ein.

        Unterstützt die Mehrheit der Klassensprecher und Klassensprecherinnen im Schülerparlament bestimmte Vorschläge und Ideen, stellt der oder die Vorsitzende des Schülerparlaments entsprechende Anträge an das Lehrerkollegium bzw. die Schulleitung. Diese befinden über die Anträge, stimmen diesen zu oder lehnen sie unter Angabe von Gründen ab oder erarbeiten Gegenvorschläge. Gegebenenfalls wird der Antrag zur weiteren Befassung an die Schulkonferenz weitergeleitet. Auf Wunsch des Schülerparlaments rechtfertigen Vertreter des Lehrerkollegiums, der Schulleitung oder Schulkonferenz ihre Beschlüsse im direkten Gespräch mit dem Schülerparlament.

        In der ersten Parlamentssitzung wird den Klassensprechern und Klassensprecherinnen eine erste denkbare Parlamentsstruktur vorgestellt. Gemeinsam soll diese dann eine eigene Struktur erarbeiten. Das Parlament soll im Anschluss daran eine/n Vorsitzende/n für das laufende Schuljahr wählen, der die Parlamentssitzungen leitet. Im weiteren Verlauf sollen sich die Parlamentsmitglieder möglichst eigenständig organisieren. Die erste Sitzung des Schülerparlaments im neuen Schuljahr soll stattfinden, sobald die Klassensprecher und Klassensprecherinnen gewählt sind.

    • Kontakt

      • Jeanne-Barez-Schule (Grundschule), Hauptstraße 66, Berlin
      • 030-47498931 (Sekretariat Hauptstr. 66)
      • 030-4742931 (Schulteil Berliner Str. 19)
      • Hauptstr. 66, 13127 Berlin Germany
      • Schulträger: Bezirksamt Pankow von Berlin vertreten durch: Jörn Pasternak, Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Kultur (BzStRin SchulSpKult) Internet: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksamt/dominique-kroessin/
      • Regionale Schulaufsicht: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Außenstelle Pankow Leitung: Susanne Füllgraf Internet: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulaufsicht/
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